Fährtenarbeit:
Hier wird dem Hund von dem Fährtenleger eine Fährte als Spur (Wiese o. Acker) gelegt die der Hund dann absuchen soll. Hierbei werden verschiedene Gegenstände auf die Fährte gelegt (Holz,Kork,Leder,Kunststoff etc) die der Hund dann anzeigen (verweisen) muss. Hierzu legt, setzt oder stellt sich der Hund unmittelbar zum Gegenstand. Die Fährtenarbeit wird immer anspruchsvoller, d.h. sie variiert in Länge, Schrittabstand, Winkel, Übergängen und Verleitungen, die der Hund zu meistern hat. Der Hundeführer befindet sich am anderen Ende einer 10 Meter Leine und darf dem Hund keine Hilfestellung beim Absuchen geben.
Unterordnung:
Die Unterordnung ist ein dritter Bestandteil des GHS. Hierbei muss sich, wie der Name schon sagt, der Hund ihren Anweisungen unterordnen. Die Begriffe „Sitz“, „Platz“, „Fuß“, „Aus“, müssen in der Unterordnung ebenso gezeigt werden, wie das korrekte Fußlaufen, durch eine Gruppe laufen, Abrufen, Bringen eines Gegenstandes (ebenerdig/über eine Kletterwand) und Springen über die Hürde. Je nach Ausbildungskenntzeichen (IPO 1 / IPO2 / IPO3) muss der Hund außerdem auf das Hörzeichen „Steh“ reagieren und sich auf Hörzeichen aus der Entfernung sofort hinlegen.
Schutzdienst:
Neue Trainingsmethoden bieten dem Hundeführer, seinen Hund auch unter hohen trieblichen Bedingungen im Schutzdienst zu führen. Hier ist der Hund einzig und allein auf die Beute (den Schutzdienstärmel) fixiert. Die Kunst hierbei ist es, den Hund trotz seines hohen Beutetriebes im Gehorsam zu behalten.
Das Training bietet also vielseitige Übungen und Methoden an, um das Team Mensch / Hund optimal zu verbinden.